Bestuhlungs­pläne für den Pfarrstadel

Bitte beachten sie: Die Endreinigung (Nassreinigung, inkl. ggf. der Küche, der Sanitärräume, Treppen und Eingangsbereichen) muss durch den Nutzer vorgenommen werden (vgl. Hausordnung).

Gewünschte Termine bitten wir so früh wie möglich im Pfarrbüro anzumelden. Werden zugesagte Termine nicht mindestens 14 Tage vorher im Pfarrbüro abgesagt, so sind wir leider gezwungen, 30 % der anfallenden Gebühren in Rechnung zu stellen.

Der Vermieter behält sich vor, die Kaution bei unpfleglicher Behandlung der Mietsache (Beschädigungen, grobe Verschmutzungen, mangelhafte Endreinigung u. ä.) ganz oder teilweise einzubehalten.

Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe der Liegenschaft zur vereinbarten Zeit durch den von der Kirchenverwaltung Beauftragten.

Der Veranstalter haftet für Sach- und Personenschäden. Empfohlen wird eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Die mit der Terminzusage überreichte Hausordnung ist einzuhalten. Schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den Vermieter ebenfalls zum Einbehalt der Kaution.

Der Pfarrstadel Weßling liegt in einem Wohngebiet. Wir bitten wir um Verständnis, dass ab 22:00 Uhr außerhalb des Gebäudes absolute Ruhe herrschen muss.