Informationen zur Bestattung

Im letzten Buch der Bibel verheißt uns Gott, er wird alle Tränen von unseren Augen abwischen: Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal (vgl. Offb 21,4).

Trauer braucht Zeit, Trauer ist ein Weg, der nach vielen Tränen mit großem Schmerz wieder in neue Lebenswege mündet. Durch den Glauben an den Auferstandenen verwandelt sich unsere Trauererfahrung in Auferstehungsgewissheit.

Ihre Kontakte im Todesfall:

Pfarrer Thomas Ruf
Tel. 0151 / 569 844 90

Pfarrbüro
Frau Lucia Zachmann
Tel. 08153 / 34 15
Fax: 08153 / 47 27
E-Mail: pg-wessling@bistum-augsburg.de

Die Öffnungszeiten des Pfarrbüros finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Trauerbegleitung:
Kontaktstelle Trauerbegleitung der Diözese Augsburg
Tel.: 0821 / 316 626 11
oder
0171 / 316 584 7

Abschied nehmen

Selig die Trauernden, denn sie werden getröstet werden.

Mt 5,4
Friedhofstor St. Jakobus, Hochstadt

Jesus Christus spricht: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben auch wenn er stirbt.“

Joh 11,25

Die Toten in Würde bestatten

Noch haben wir bei uns einen großen Schatz im Umgang mit den Toten und dem Begräbnis. Die Art und Weise, wie wir mit dem Tod und den Toten umgehen, ist immer auch Ausdruck unseres Glaubens.

Darum einige Bitten und Hinweise:

Der Versehgang

Die Vorbereitung auf den Tod ist nicht nur die Krankensalbung, sondern es gehören auch die Beichte, der Sterbeablass und der Empfang der hl. Kommunion als Wegzehrung dazu. Bitte verständigen sie rechtzeitig den Priester, nicht erst, wenn der Mensch im Sterben liegt und oft nicht mehr ansprechbar ist!

Das Scheidungsläuten

Der Tod eines Christen geht alle an. Das Läuten der Kirchenglocken macht einen Tod bekannt. Vor allem ist das Scheidungsläuten aber eine Gebetseinladung: Wer es hört, ist aufgerufen, für den Verstorbenen zu beten. Es kann z.B. ein „Glaubensbekenntnis“, „Vater Unser“ und „Gegrüßet seist du Maria“ sein.

Der Sterberosenkranz

Er ist eine wertvolle Liebesgabe für den Verstorbenen, indem wir dem Verstorbenen durch unser inständiges Gebet helfen, dass er zur ewigen Anschauung Gottes gelangt. Außerdem ist er ein wichtiges Zeichen der Solidarität gegenüber den Trauernden.

Das Sterbebild

Es ist von seiner Idee her ein Gebetsandenken. Wenn die Bitte um das Gebet für den Verstorbenen und ein religiöses Bild auf der Vorderseite durch Naturbilder ersetzt werden, wird ein Sterbebild zur bloßen Erinnerung. Der Waldweg ist kein Ersatz für ein religiöses Motiv und ein Hinweis, wie sehr man sich an den Verstorbenen erinnert, sollte nicht die Bitte ersetzen, dem Verstorbenen ein Gebet zukommen zu lassen.

Das Requiem

Die wichtigste, zentrale Hilfe für einen Toten ist die Feier der Heiligen Messe am Tag des Begräbnisses. Hier wird ein Mensch in das Kreuzesopfer Christi hinein genommen. Das Requiem hat seinen Namen vom ersten Wort des Eröffnungsverses „Requiem aeternam dona eis, Domine – Ewige Ruhe schenkte ihnen, o Herr“. Schon hier wird die Richtung klar: Es geht nicht um eine „Abschiedsfeier“, sondern um das Glaubensbekenntnis, dass die in Christus Verstorbenen eingehen in das ewige Leben bei Gott.
Die Feier der Heiligen Messe für den Verstorbenen ist ein sehr mächtiger Beistand auf dem Weg in die himmlische Glückseligkeit.

Hierzu eine kurze Erklärung:
Beendet ein Mensch sein irdisches Leben und scheidet in der Freundschaft mit unserem Herrn Jesus Christus von dieser Welt, so ist es in den allermeisten Fällen so, dass noch lässliche Sünden und zeitliche Sündenstrafen (die Folgen, die unsere Sünden nach sich ziehen) auf unserer Seele lasten. Da Gott der ganz und gar Heilige und die ewige Liebe selbst ist, jede Sünde jedoch eine Entfernung von der ewigen Liebe darstellt, könnte kaum ein Mensch jemals die Gemeinschaft des Himmels (= die ewige Anschauung Gottes) erlangen, würde Gott in Seiner Barmherzigkeit die Seelen nicht im Feuer der Heilung und Sehnsucht nach der ewigen Heimat läutern. Traditionell nennt man diesen Zustand der Läuterung das „Fegefeuer“, das etwas grundsätzlich anderes ist als die Hölle, mit der man die ewige Trennung von Gott bezeichnet.
Da wir mit unseren Verstorbenen durch Christus auch nach ihrem Tod in einem Austausch des Gebets und der Liebe verbunden bleiben können, hat die Kirche immer gelehrt, dass wir den Toten auf dem Weg in den Himmel beistehen, wenn wir für sie beten und wenn wir ihnen durch gute Werke helfen.
Die größte Unterstützung für unsere Verstorbenen ist es, wenn wir die Heilige Messe für sie feiern und sie so hineinnehmen in das große Liebesopfer Christi, das große Lob-, Dank-, Bitt- und Sühnopfer unseres göttlichen Erlösers.

Feier bei Urnenbestattungen

Es ist ein gutes Zeichen, dass die Mehrheit der Toten bei uns noch beerdigt wird. Die Kirche empfiehlt nach wie vor nachdrücklich die Erdbestattung des Leichnams aus Respekt und als Ausdruck der Würde eines Toten. Wenn Angehörige für ihre Verstorbenen dennoch die Leichenverbrennung wählen, muss ihnen bewusst sein, dass durch die Kremation gewaltsam der Leichnam eines Menschen, den wir gekannt und geliebt haben, vernichtet wird. Die Urne entspricht dem Zustand eines Leichnams nach der Verwesung. Umso wichtiger für die trauerpsychologische Verarbeitung ist deshalb, dass sich die Angehörigen vor der Verbrennung noch einmal bewusst die Zeit nehmen, sich vom Leichnam des Verstorbenen zu verabschieden.

Dreißigstgottesdienst und Jahrtage

Die moderne Trauerpsychologie weiß, dass ungefähr einen Monat nach dem Tod eines Angehörigen Trauernde in ein „Loch“ fallen. Die Kirche ist eine Meisterin der Psychologie, die schon seit Jahrhunderten in dieser Zeit den Dreißigstgottesdienst feiert. Wenn der Friedhof bei der Kirche liegt, sind anschließend die Gläubigen zum Grabbesuch eingeladen! Auch der erste Jahrestag ist ein besonderer Gebetstag für einen Toten. Mit ihm geht die Trauerzeit im engeren Sinn zu Ende, wenngleich die individuelle Trauerzeit der Hinterbliebenen jeweils unterschiedlich ist.

Messintentionen

Die wichtigste Hilfe der Lebenden für ihre Toten ist, wenn sie die Heilige Messe für sie feiern lassen. Zwar ist jedes Messopfer eine Feier der ganzen Kirche, zu der auch die Verstorbenen gehören; doch können wir eine Heilige Messe in besonderer Weise für bestimmte Verstorbene feiern, ihnen die „besondere Messfrucht“ zuwenden. Die namentliche Nennung ist hierbei nicht unbedingt notwendig, aber immer auch ein Zeichen der Wertschätzung und vor allem der ausdrücklichen Fürbitte.

Charles de Gaulle hatte sicher recht mit seinem Einwand: „Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht.“ Die Toten können ihre Würde nicht mehr verteidigen. Sie liegt in den Händen von uns Lebenden. Vergelt’s Gott allen, die mithelfen, dass das hohe Kulturgut des christlichen Begräbnisses bei uns lebt und hoffentlich Zukunft hat!

Eine Hilfe für Trauernde

Liebe Angehörige,

Diese Tage sind für sie wahrscheinlich alles andere als einfach: sie sind vom Sterben und Tod eines lieben Menschen betroffen, der ihnen viel bedeutet. Wir von der katholischen Pfarreiengemeinschaft „Christkönig“ in Weßling möchten Ihnen unsere herzliche Anteilnahme aussprechen und sie durch diese schwere Zeit gerne mit unserem Dienst und unserem Gebet begleiten.

Zeit der Trauer

Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, kommt gewöhnlich tiefe Trauer über uns. Das ist eine ganz normale Reaktion über einen Verlust. Sie ist Ausdruck der Liebe und der Beziehung zu dem Menschen, der verstorben ist. In der Trauer lebt die Liebe weiter. Der Glaube hilft uns in der Trauer, die feste Hoffnung auf das neue Leben unserer Verstorbenen in uns zu wecken. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen hilft den Trauernden, eine neue Beziehung zu ihm aufzubauen und Kraft für das Weiterleben zu schöpfen. Hier wächst die Gemeinschaft zwischen Lebenden und Toten. Stellen Sie ein Bild Ihres Verstorbenen auf, zünden Sie eine Kerze an und beten Sie für ihn.

Nehmen Sie sich Zeit!

Sie haben Zeit, sich bewusst von ihrem Verstorbenen zu verabschieden. Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden im Haus bleiben, bevor er in eine Leichenhalle überführt werden muss. Falls er außer Haus verstirbt, können Sie ihn nochmals nach Hause bringen lassen, um sich hier in Ruhe verabschieden zu können. Im Sarg kann der Verstorbene bis zur Beerdigung im Haus bleiben. Nutzen Sie die Zeit der Verabschiedung. Reden sie mit Ihrem Verstorbenen, bitten Sie ihn um Vergebung, versöhnen sie sich, sagen sie danke, berühren Sie ihn zum Abschied und treten Sie im Gebet bei Gott und den Heiligen für ihn ein. Beziehen sie Kinder nach Möglichkeit immer mit ein und reden Sie mit ihnen darüber, helfen Sie ihnen sich zu verabschieden.

Hausgebet für Verstorbene

In unserem katholischen Gebet- und Gesangbuch, dem Gotteslob, findet sich unter der Nr. 28 ein Vorschlag für ein Hausgebet für Verstorbene, das sie auch zusammen mit ihrer Familie um den Verstorbenen versammelt beten können. Auch in vielen anderen Gebetsbüchern unserer Kirche finden sich schöne und wertvolle Gebete, die Sie am Totenbett beten können.
Wenn Sie dies wünschen, kann auch ein Geistlicher unserer Pfarreiengemeinschaft zu einem solchen Gebet ins Trauerhaus kommen.

Wen sollte ich benachrichtigen?

  • Verwandte, Freunde, Nachbarn, Arbeitgeber
  • Arzt – Dieser stellt den Totenschein aus.
  • Bestatter – Dieser übernimmt auf Wunsch alle organisatorischen Erledigungen.
  • Pfarrbüro – Termin für Trauergespräch, Sterberosenkranz und Beerdigung

Sollten Sie als Angehöriger sich mit einem Trauerfall konfrontiert sehen, müssen Sie wichtige Dokumente bereithalten. Dieser Überblick kann hilfreich sein:

  • Der Personalausweis des Verstorbenen; er wird bereits bei der Ausstellung des Totenscheins zur Identifikation benötigt. Die Todesbescheinigung ist auch für das Standesamt von Bedeutung, zur Beurkundung kann die Vorlage des Totenscheins verlangt werden.
  • Außerdem ist die Personenstandsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch wichtig. Damit wird der Familienstand der verstorbenen Person festgehalten.
  • Falls die verstorbene Person eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, sollten die entsprechenden Unterlagen bereitgehalten werden. Denken Sie auch an eventuell bestehende Versicherungen wie Sterbegeld- oder Lebensversicherung!
  • Eine Willenserklärung der verstorbenen Person bezüglich der Bestattung sollte auch griffbereit sein, zum Beispiel eine „Willenserklärung zur Feuerbestattung“.
  • Gibt es eine Trauerfall-Vorsorge? Dann ist der Bestatter von der verstorbenen Person bereits ausgewählt worden.

Wenn Sie ein handgeschriebenes Testament eines/r Verstorbenen finden, sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Amtsgericht zu übergeben. Nach der Beerdigung werden das Testament oder der Erbschein vom Amtsgericht oder vom Notar für die Erbverteilung benötigt.

In manchen Fällen gibt es testamentarische Verfügungen über die Gestaltung der Bestattung. Diese sind allerdings nicht hilfreich, wenn das Testament beim Amtsgericht hinterlegt ist – die Testamentseröffnung findet meistens erst Wochen nach dem Tod und der Bestattung statt.

Nach der Beisetzung:

  • Unterlagen zum Zahlungsverkehr zusammentragen, Einzüge und Daueraufträge stoppen, Zeitungsabonnements, Wohnungsauflösung, Steinmetz
  • (Renten-) Versicherungen, Banken, (Finanz-) Ämter, etc. informieren
  • Erbe klären (Amtsgericht)
  • Verträge kündigen (Versicherungen, Miete, Mitgliedschaften, etc.)
  • Online-Accounts schließen
  • zukünftige Bestellungen stornieren, wurde beispielsweise ein Urlaub gebucht?
  • Ordner mit wichtigen Dokumenten anlegen, Post-Nachsendeauftrag anlegen
  • Grabschmuck abräumen, Danksagungen, Grabpflege planen

Das Trauergespräch

Zur Vorbereitung der kirchlichen Begräbnisfeier findet ein sogenanntes „Trauergespräch“ mit dem Seelsorger statt, der die Beisetzung vornehmen wird. Hierzu laden wir Sie in der Regel im Pfarrhaus ein. In diesem Gespräch geht es darum, mit ihnen über ihre momentane Situation zu sprechen und gemeinsam das Leben der verstorbenen Person zu bedenken.

Besondere Inhalte dieses Gespräch sind u.a.:

  • Der Begräbnistermin,
  • Der Ort der Aufbewahrung und die Gebetszeiten,
  • Die musikalische und die textliche Gestaltung des Begräbnisgottesdienstes,
  • Die eventuelle Mitgliedschaft bei Vereinen,
  • Die Mitwirkung der Trauerfamilie und der Angehörigen bei der Gestaltung des Trauergottesdienstes,
  • sowie alles, was sie selbst ansprechen möchten.

Wenn sie während der Zeit Ihrer Trauer den Wunsch verspüren mit einem Seelsorger zu sprechen sind wir selbstverständlich gerne für sie da. Einen Termin hierzu vereinbaren Sie am besten über das Pfarrbüro.

Die kirchliche Begräbnisfeier

Wir versammeln uns in der Regel bereits am Vorabend um den Sterberosenkranz zu beten. Höhepunkt der kirchlichen Begräbnisfeier ist das Requiem, die heilige Messe für unsere Verstorbenen, denn darin feiern wir den Tod und die Auferstehung Jesu und stärken so unsere Hoffnung auf die Auferstehung unserer Toten. Anschließend ziehen wir in einer feierlichen Prozession von der Pfarrkirche betend zur Aussegnungshalle auf dem Friedhof und begleiten dann den Verstorbenen zum Grab.

Bei uns in der Pfarreiengemeinschaft werden sowohl der Leichnam mit Sarg als auch die Urne mit der Asche des Verstorbenen immer in der Aussegnungshalle am Friedhof aufgebahrt.

Ein Hinweis zur Bestattungsart

Die normale christliche Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Dabei wird dem Leib des Verstorbenen die größte Ehrfurcht entgegengebracht um unsere Hoffnung auf die Auferstehung des Leibes am Ende der Zeiten bezeugt. Nur in Ausnahmefällen kommen für Christen andere Bestattungsarten in Betracht.

Bildnachweis: Pixabay / myriams-fotos-1627417