Jubiläumsjahr Hl. Franz v. Assisi

Für das Jubiläumsjahr gewährt die zuständige päpstliche Behörde
jedem Gläubigen unter den gewöhnlichen Bedingungen (Empfang des
Bußsakramentes und der heiligen Kommunion, Gebet in der Meinung
des Heiligen Vaters, entschiedene Abkehr von jeder, auch der
geringsten Sünde) einen vollkommenen Ablass, wenn er in diesem
Jubiläumsjahr eine franziskanische Kirche besucht und dort das
Vaterunser, das Glaubensbekenntnis und ein Gebet an die
Mu ergo es betet, sowie hierbei den heiligen Franz von Assisi und
die anderen Heiligen des Franziskanerordens um ihre Fürsprache
anru . Ältere und kranke Menschen können diesen Jubiläumsablass
auch dann gewinnen, wenn sie die Gebete einfach zu Hause
verrichten.